Die Marktgemeinde Judenau-Baumgarten investiert kontinuierlich in ihre Infrastruktur – insbesondere in das teils über 40 Jahre alte Kanalnetz. Um dessen langfristige Funktionsfähigkeit sowie eine sichere und umweltgerechte Abwasserentsorgung zu gewährleisten, sind laufende Wartungen, Sanierungen und Investitionen notwendig.
Daher werden ab 1. Jänner 2026 die Einheitssätze für die Kanaleinmündungsabgabe und die laufenden Kanalgebühren angepasst. Die Kosten für die Kanaleinmündungsabgabe werden erst nach Fertigstellung Ihres Wohnhauses bzw. Um- oder Zubaus vorgeschrieben. Für Fertigstellungsanzeigen, die bis 31. Dezember 2025 im Gemeindeamt einlangen, wird noch der bisherige Einheitssatz zur Berechnung herangezogen.
Fertigstellungsanzeige_BauO_2014.pdf herunterladen (0.07 MB)
Auch der Einheitssatz für die Aufschließungsabgabe wird mit 1. Jänner 2026 erhöht. Bis dahin können Sie Ihr unbebautes Baugrundstück – sofern die Aufschließungsabgabe noch nicht entrichtet wurde – zum Bauplatz erklären lassen. Für Anträge um Bauplatzerklärung, die bis 31. Dezember 2025 am Gemeindeamt einlangen, kommt ebenfalls der derzeitige Einheitssatz zur Anwendung.
Ansuchen_Bauplatzerklärung.docx herunterladen (0.01 MB)
Detaillierte Informationen und die neuen Einheitssätze werden nach dem Gemeinderatsbeschluss am 12. Dezember 2025 auf der Homepage veröffentlicht. Diese Anpassungen dienen ausschließlich der Kostendeckung und erfolgen ohne Gewinnerzielungsabsicht.