Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Tulln- Verlängerung der Schonzeit für das Rebhuhn und die Fasanhenne

Aushängezeitraum: 18.09.2026

Datei herunterladen (Verordnung_aus_RIS_002_[1].pdf) (94 KB) - .PDF

Hinweis: Um sich die Datei anzusehen, klicken Sie darauf und öffnen Sie die Datei entweder im Browser, mit einem Programm (bspw. dem Adobe Acrobat Reader) oder speichern Sie sie auf Ihrem Computer.