Altstoffsammelzentrum

ASZ Pixendorf

Bild von ASZ in Pixendorf

Die Marktgemeinde Judenau-Baumgarten betreibt mit den Marktgemeinden Langenrohr und Michelhausen ein gemeinsames Altstoffsammelzentrum in Pixendorf.

Das Altstoffsammelzentrum wurde mit einem neuen Zutrittssystem ausgestattet. Sie haben zwei Möglichkeiten zur Verfügung:


- Die "GmoaKortn" - diese erhalten Sie auf ihrem GemeindeamtGrafische Benutzeroberfläche

- Handy-App "JustIN Mobile" - Aktivierung ebenfalls auf dem Gemeindeamt

Pro Freischaltung wird eine Gebühr von EUR 3,00 eingehoben. Diese wird zukünftig jährlich mit der ersten Quartalsabrechnung der Gemeindeabgaben vorgeschrieben.


Sanktionen und Strafen: 

Alle Verstöße gegen die Betriebsordnung bzw. das Abfallwirtschaftsgesetz werden AUSNAHMSLOS zur Anzeige gebracht. Auch das Weitergeben der "Gmoakortn" bzw. des Handys ist strafbar und wird mit einer Verwaltungsstrafe geahndet. Des Weiteren wird der unbeschränkte Zugang gesperrt.


Die Benützung des Altstoffsammelzentrums ist ausschließlich BürgerInnen der Gemeinden Judenau-Baumgarten, Langenrohr und Michelhausen gestattet.


Abfall, der falsch oder in zu großen Mengen (Bauschutt) entsorgt wird, wird nachverrechnet. Auch Restmüll, der über den Sperrmüll entsorgt wird, wird weiterhin zur Verrechnung gebracht. Bei mehrmaligem Verstoß behält sich die JLM GmbH auch die Verrechnung einer Verwaltungsgebühr in der Höhe von EUR 300,00 vor. 


Nichts darf mitgenommen werden!

Alle Gegenstände, die im ASZ entsorgt werden, gehören dem Müllverband und dürfen von dort auch nicht mitgenommen werden. Konkret: Elektrogeräte, Eisen, Computer, ... stellen nach der Verwertung einen Wert für den Verband dar. Das Mitnehmen solcher Dinge ist daher einem Diebstahl gleich zu setzen und wird in Zukunft zur Anzeige gebracht!


Adresse

Bahnhofsring 76

3451 Michelhausen


Öffnungszeiten

mit der "GmoaKortn" oder der Handy-App:                   täglich von 0:00 bis 24:00 Uhr

ohne Zutrittsberechtigung:                                              Mittwoch (werktags) 15:00 bis 19:00 Uhr, Personal vor Ort


Problemstoffübernahme und 

Übernahme kostenpfichtiger Abfälle:                             Mittwoch (werktags) 15:00 - 19:00 Uhr


Betreuung des Abfallsammelzentrums: Herr Andreas Fischer

ASZ Lageplan

ASZ Folder 2026

Einverständniserklärung

Trenn-ABC


Mittels Beschluss der Verbandsversammlung vom 02. Juli 2025 ist die Entsorgung von Fenstern, Glastüren und KFZ-Reifen aus privaten Haushalten wie folgt geregelt: 

KFZ-Reifen mit einem Durchmesser bis 63 cm ohne Felge können nach wie vor auf jedem Wertstoffzentrum (WSZ) / Altstoffsammelzentrum (ASZ) im Verbandsgebiet des GVA Tulln kostenlos abgegeben werden. Die Abgabe ist jedoch auf zwei Reifensätze pro Haushalt und Jahr beschränkt. Mehrmengen sind kostenpflichtig. Es werden die Kosten für Reifen mit einem Durchmesser von >  63 cm – 110 cm verrechnet.

Reifen

 

 

Fenster und Glastüren entsorgen Sie bitte nach Materialien getrennt:

Der aus dem Rahmen getrennte Glasanteil wird über den Bauschutt entsorgt.

Der Fenster- oder Türrahmen werden je nach Material im entsprechen Container (Holzrahmen bitte zum Altholz, Metallrahmen bitte zum Altmetall und Kunststoffrahmen zum Sperrmüll) entsorgt. 

Fenster

 

 

Dachpappe (Bitumenpappe, Teerpappe, ...) darf am WSZ/ASZ nicht angenommen werden. Bitte übergeben Sie diese an einen befugten Entsorger.

Dachpappe


 

Dachpappe

 

 

Betriebliche Abfälle wie z.B. mit Öl verunreinigte Putzlappen aus KFZ-Werkstätten, Verpackungs- oder Transportpaletten für Pflanztöpfe, Rebschutzhüllen, Silofolien, etc. dürfen nicht am WSZ/ASZ abgegeben werden.

Die Verpackungsverordnung regelt Ausnahmen für kleinere Gewerbebetriebe, die ihre Verpackungen nicht direkt über die ARA (oder andere Verpackungssammel- und Verwertungssysteme) entsorgen:
 Diese Betriebe dürfen Verpackungen aus Karton und Pappe, „ARA-entpflichtete“ Verpackungsfolien sowie große Kanister und Leichtverpackungshohlkörper, die nicht mit gefährlichen Abfällen verunreinigt sind am WSZ/ASZ entsorgen. Verpackungen, die mit folgenden Gefahrensymbolen gekennzeichnet sind, dürfen daher nicht über die Verpackungssammlung am WSZ/ASZ entsorgt werden.


 Gefahrensymbole auf Verpackungen:


ernste Gesundheitsgefahr

ernste Gesundheitsgefahr


akute Toxizität

akute Toxizität


explosivexplosiv