Aufgabe des Fundamts ist es, alle Gegenstände zu verwahren und - sofern möglich - an die Eigentümer zu retournieren. Laut einer seit 1.Mai 2023 geltenden Novelle im Fundrecht endet bei Gegenständen mit einem (Schätz-)Wert unter EUR 100,00 die Aufbewahrungsfrist nun schon nach 6 Monaten.
Bei Gegenständen mit höherem Wert liegt die Aufbewahrungsfrist weiterhin bei einem Jahr. Nach Ablauf dieser Zeit kann der Finder bzw. die Finderin den Gegenstand für sich beanspruchen.
Gefunden wurde :
- Armbanduhr silber / am 08.03.2023 / in Freundorf, Königstettnergraben
- Plüschtier Vogel / am 06.06.2023 / in Baumgarten, Volksschule
- I-Phone schwarz / am 06.06.2023 / in Baumgarten, Volksschule