Fundamt

Aufgabe des Fundamts ist es, alle Gegenstände zu verwahren und - sofern möglich - an die Eigentümer zu retournieren. Laut einer seit 1.Mai 2023 geltenden Novelle im Fundrecht endet bei Gegenständen mit einem (Schätz-)Wert unter EUR 100,00 die Aufbewahrungsfrist nun schon nach 6 Monaten.

Bei Gegenständen mit höherem Wert liegt die Aufbewahrungsfrist weiterhin bei einem Jahr. Nach Ablauf dieser Zeit kann der Finder bzw. die Finderin den Gegenstand für sich beanspruchen.

Gefunden wurde :

  • Armbanduhr silber / am 08.03.2023 / in Freundorf, Königstettnergraben
  • Plüschtier Vogel / am 06.06.2023 / in Baumgarten, Volksschule
  • I-Phone schwarz / am 06.06.2023 / in Baumgarten, Volksschule
  • Autoschlüssel / am 30.10.2023 / Bildereiche

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Zuständig