Förderung Kommunalsteuer neuer Betriebe

Bei Neuansiedelung eines Betriebes im Gemeindegebiet Judenau-Baumgarten gewährt der Gemeinderat einmalig 50% der jährlichen Kommunalsteuer auf die beiden ersten Betriebsjahre.

Diese Förderung wird nach Abgabe der ersten beiden Jahreserklärung rücküberwiesen.

Ausgenommen sind:

  • Betriebsübernahme/ - übergaben bestehender Betriebe
  • Eigentümerwechsel
  • Betriebserweiterungen

Zuständig