Marktgemeinde Judenau-Baumgarten
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Bei Neuansiedelung eines Betriebes im Gemeindegebiet Judenau-Baumgarten gewährt der Gemeinderat einmalig 50% der jährlichen Kommunalsteuer auf die beiden ersten Betriebsjahre.
Diese Förderung wird nach Abgabe der ersten beiden Jahreserklärung rücküberwiesen.